Hüren & Kollegen

Lachgas-Sedierung

Angst überwinden mit Leichtigkeit: Lachgasbehandlung

Lachgas (chem. Distickstoffoxid) ist ein farbloses Gas mit beruhigender und schmerzstillender Wirkung (man spricht Sedierung). Unverdünnt eingeatmet, kann es einen euphorischen Zustand hervorrufen, der mit Lachanfällen einhergeht – daher der Name. In niedriger Konzentration bewirkt es dagegen eine sanfte Sedierung. Als Alternative zur Narkose wird die Lachgasbehandlung in der Zahnmedizin schon seit vielen Jahren eingesetzt. Die schonende Sedierung eignet sich für Erwachsene und für Kinder gleichermaßen und erleichtert die Behandlung ungemein.

Unkomplizierter als eine Narkose

Auch wir bieten das Sedieren mit Lachgas an. Speziell bei chirurgischen Eingriffen ist es eine hervorragende Möglichkeit, die Sitzung schonend zu gestalten. Im Unterschied zur Vollnarkose, bei der eine künstliche Beatmung notwendig ist, bleiben Sie bei einer Lachgasbehandlung bei Bewusstsein. Sie bekommen bei der Lachgasbehandlung auch keine Injektion, da nichts in die Blutbahn gespritzt werden muss.

Einmal Nasenmaske aufsetzen, bitte!

Die Sedierung läuft wie folg ab: Von Behandlungsbeginn an atmen Sie über eine Nasenmaske ein Lachgas-Sauerstoff-Gemisch ein. Bereits nach wenigen Atemzügen weichen Angst und Stress einem Gefühl der Leichtigkeit. Das Lachgas dämpft vorübergehend die Funktion des zentralen Nervensystems, sodass Ihr Schmerzempfinden ausgeschaltet ist. Auch das Zeitempfinden verändert sich: Sie haben das Gefühl, dass die Behandlung viel schneller vorüber geht, als es tatsächlich der Fall ist. Nach der Behandlung wird die Lachgaszufuhr abgestellt – für einige Minuten strömt dann reiner Sauerstoff über die Maske ein. Das hebt die Lachgaswirkung auf. Wenig später können Sie die Praxis wieder mit klarem Kopf verlassen.

Perfekt für Angstpatienten

Insbesondere Angstpatienten und Kinder profitieren von einer Lachgasbehandlung – für sie verliert der Zahnarztbesuch damit jeglichen Schrecken. Auch in Fällen, in denen zum Beispiel mehrere Füllungen in einer Sitzung gemacht werden sollen, macht Lachgas die Behandlung angenehmer.

Die Lachgassedierung ist eine komplette Privatleistung, sie wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Einige Versicherungen bieten aber über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus noch zusätzliche Leistungen an. Ob oder in welchem Umfang Ihre Versicherung für die Kosten einer Lachgasbehandlung aufkommt, können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen. Im Vergleich zu einer Vollnarkose ist eine Sedierung mit Lachgas jedenfalls wesentlich kostengünstiger. Als Lachgaspatient haben Sie somit allen Grund zum Lachen!

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Sie erreichen den zahnärztlichen Notdienst für NRW unter folgender Rufnummer: 01805 – 98 67 00. Nähere Infos finden Sie unter: https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/#notdienst
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