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Unterstützende Parodontitistherapie – Neue Richtlinien

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Ⓒ 2020 - Dr. Hüren & Kollegen, Zahnarzt Möchengladbach (NRW)

Unterstützende Parodontitistherapie – Neue Richtlinien

Seit Juli 2021 gibt es für die Parodontitisbehandlung neue Richtlinien.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Was ist Parodontitis?

Parodontitis ist eine bakterielle Erkrankung des Zahnhalteapparats. Dieser ist für den Halt der Zähne im Kiefer verantwortlich – der Knochen baut sich im Laufe der Erkrankung ab und dies kann zu einem Verlust der Zähne führen.

Was ist die UPT?

Die unterstützende Parodontitistherapie dient als Nachsorge einer Parodontalbehandlung, um das Ergebnis langfristig sichern zu können. Bei den Nachsorgeterminen werden Zähne und Zahnfleischtaschen kontrolliert und professionell gereinigt. Durch regelmäßige Kontrolle wird verhindert, dass die Krankheit wiederkehrt und zu weiteren Schäden des Zahnhalteapparats führt.

Was sind die neuen Richtlinien?

Seit Juli 2021 übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Parodontitisbehandlung und die UPT. Vor Therapiebeginn muss der Zahnarzt Grad und Stadium der Erkrankung festlegen, woraus sich die Behandlungsabstände ergeben.

Was sind die verschiedenen Grade?

Grad A: einmal im Kalenderjahr mit einem Mindestabstand von zehn Monaten

Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr mit einem Mindestabstand von fünf Monaten

Grad C: einmal im Kalendertertial mit einem Mindestabstand von drei Monaten.

Risikofaktoren wie Rauchen, Diabetes, Herzerkrankungen und Schlaganfälle sind abzusprechen und zu beachten.

Wie kann der Patient mithelfen?

Eine gründliche Mundhygiene und das Wahrnehmen regelmäßiger Kontrolltermine inklusive der Parodontitis-Früherkennung sind für eine erfolgreiche Behandlung sowie Verhinderung von einer Parodontitiserkrankung ratsam.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne!

Euer Team von Dr. Hüren & Kollegen

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Zahnärztlicher Notdienst

Sie erreichen den zahnärztlichen Notdienst für NRW unter folgender Rufnummer: 01805 – 98 67 00. Nähere Infos finden Sie unter: https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/#notdienst
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