Hüren & Kollegen

Zahnstellungs-korrektur

Mit unsichtbarer Zahnschiene geradewegs zu einer schönen Zahnfront

Geradestehende Zähne sehen nicht nur schöner aus als schiefe Zähne, sie lassen sich auch besser reinigen. Außerdem ist bei ihnen das Risiko von Zahnerkrankungen geringer. Insofern ist das Richten der Zahnfront mehr als nur eine kosmetische Maßnahme – es ist ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung des Kauorgans. Viele Patienten glauben allerdings, dass die Stellung der Zähne sich nur bei Kindern und Jugendlichen korrigieren lässt. Das stimmt nicht: Auch bei Erwachsenen ist eine Zahnstellungskorrektur problemlos möglich. Mit einer unsichtbaren Zahnschiene gelingt das sogar auf höchst unauffällige Weise.

Herausnehmbare Schiene statt festsitzender Klammer

Früher waren für Stellungskorrekturen aufwendige kieferorthopädische Behandlungen mit festsitzenden Zahnspangen nötig. Heute lassen sich Fehlstellungen im Frontzahnbereich mit transparenten Alignern korrigieren. Die Alignerschiene ist aus Klarsicht-Kunststoff und wird rund um die Uhr getragen; man nimmt sie nur zum Essen und zum Zähneputzen heraus. Schon nach ein bis zwei Tagen hat man sich an das Tragen der Schiene(n) gewöhnt.

Unsichtbar für andere

In regelmäßigen Abständen (ca. alle 14 Tage) muss die Schiene durch eine neue, leicht geänderte Variante ersetzt werden. Die Anzahl der Korrekturschienen und damit auch die Behandlungsdauer sind abhängig von der Fehlstellung der Zähne. Nach Abschluss der Behandlung stehen die Zähne durch Retentionsmaßnahmen dauerhaft auf Linie! Die Behandlung ist im Alltag praktisch nicht sichtbar und daher insbesondere für Patienten geeignet, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben und sich keine äußerlichen Auffälligkeiten leisten dürfen oder wollen.

Keine Selbstbehandlung!

Vorsicht aber vor Do-it-yourself-Behandlungssystemen aus dem Internet: Bei diesen Angeboten machen Patienten alles selbst, vom Abdruck bis zur Erstellung eines Zahnschienen-Wechselplans. Das kann nicht richtig funktionieren. Die Bundeszahnärztekammer warnte 2019 in einer Stellungnahme ausdrücklich vor der Selbstbehandlung von Zahnfehlstellungen. Die Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ist Zahnärzten vorbehalten (s. https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Grenzen__Selbstbehandlung_KFO.pdf).

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Zahnärztlicher Notdienst

Sie erreichen den zahnärztlichen Notdienst für NRW unter folgender Rufnummer: 01805 – 98 67 00. Nähere Infos finden Sie unter: https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/#notdienst
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