Hüren & Kollegen

Individuelle Zahlungsvereinbarung

Ganz nach Ihrem Wunsch: Teilzahlung für volle Leistung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie bei einer zahnärztlichen Behandlung einen Teil der Behandlungs- und der Materialkosten selbst zahlen müssen. Insbesondere Behandlungen, die „nur“ eine verbesserte Optik zum Ziel haben, werden von den gesetzlichen Kassen in aller Regel nicht getragen – obwohl gerade diese erheblichen Auswirkungen auf die Lebensqualität haben. Bei knappem Budget müssen Sie Ihre Behandlungswünsche aber nicht unbedingt aufschieben! Bei uns können Sie auch Teil- bzw. Ratenzahlung vereinbaren oder auch einen Zahlungsaufschub in Anspruch nehmen.

Wunderbar unbürokratisch – der Zahlungsservice von BFS

Die Zahnarztpraxis Dr. Hüren und Kollegen arbeitet mit dem BFS health finance zusammen. Dieses bietet unseren Patienten eine Reihe von Zahlungsservices an – von der Ratenzahlung über die Ratenstundung bis zur Zahlungszielverlängerung. Dabei läuft alles ganz unbürokratisch ab; die Vorlage eines Einkommens- oder Rentenbescheides ist nicht erforderlich.

Zinslose Ratenzahlung

Bis zu einer Dauer von 6 Monaten ist die Ratenzahlung über BFS zinsfrei – Sie haben durch die Aufsplittung der Rechnung also keine Zusatzkosten. Erst bei Ratenvereinbarungen von mehr als 6 Monaten fallen Finanzierungskosten an. Wir beraten Sie dazu gern.

Wartefrist für Zahngesundheit? Nicht bei uns in Mönchengladbach!

Was auch immer Ihr Anliegen ist, wenn Sie unsere Praxis besuchen – sei es, dass Sie Schmerzen haben oder dass Sie mit Ihrer Zahnsituation unzufrieden sind, wir helfen Ihnen nach Möglichkeit sofort! Auch dann, wenn keine private Versicherung oder Zusatzversicherung für die Kosten aufkommt. In diesem Fall setzen wir alles daran, Ihnen eine für Sie gut tragbare Finanzierung zu ermöglichen. Denn wir finden, dass es für Gesundheit und Wohlbefinden keine lange Wartefrist geben darf – auch gar nicht aus Budgetgründen.

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Öffnungszeiten
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Bitte beachten Sie, dass unsere Rezeption montags, dienstags und donnerstags von 08:00 - 18:00 Uhr und mittwochs und freitags von 08:00 - 14:00 Uhr zu erreichen ist.

Zahnärztlicher Notdienst

Sie erreichen den zahnärztlichen Notdienst für NRW unter folgender Rufnummer: 01805 – 98 67 00. Nähere Infos finden Sie unter: https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/#notdienst
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